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Bürgerhaus Wißmar
Am Festplatz 17 35 435 Wettenberg / Wißmar
Tel. / Fax (06406) 73 012
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| 1.
Vorsitzender
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Münch, Hans Gleibachweg 8 35 435 Wettenberg / Krofdorf |
Tel. (0641) 83 787 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > | ||
| 2.
Vorsitzender
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Heese, Mike Hauptstrasse 39 35 435 Wettenberg / Krofdorf |
Tel. (0641) 877 32 80 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > ; < wurde Nachfolger von Dieter Schmidt > | ||
| 1.
Schriftführer
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Lenz, Michael Talstraße 33 35 435 Wettenberg / Krofdorf |
Tel. (0641) 85 070 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > ; < wurde Nachfolger von Thorsten Stefan > | ||
| 2.
Schriftführer
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Rüspeler, Svenja Hauptstrasse 7 35 435 Wettenberg / Krofdorf |
Tel. (0641) 85 193 |
| < bis Ende der Saison 2008 / 2009 im Vorstand > ; < wurde Nachfolger von Michael Lenz > | ||
| 1.
Kassierer
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Richter, Klaus Rodheimerstraße 26 35 435 Wettenberg / Krofdorf |
Tel. (0641) 81 948 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > | ||
| 2.
Kassierer
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Schmidt, Romana Erlenweg 6 35 435 Wettenberg / Wißmar |
Tel. (06406) 830 861 |
| < bis Ende der Saison 2008 / 2009 im Vorstand > | ||
| 1.
Sportwart
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Wehrenfennig, Jörg Hochelheimer Weg 9 35 398 Gießen / Lützellinden |
Tel. (06403) 73 519 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > ; < wurde Nachfolger von Klaus Ahnert > | ||
| 2.
Sportwart
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Schnell, Jörg Bahnhofstraße 18 35 435 Wettenberg / Wißmar |
Tel. (06406) 40 62 |
| < bis Ende der Saison 2008 / 2009 im Vorstand > | ||
| Pressewart
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Heese, Mike Hauptstrasse 39 35 435 Wettenberg / Krofdorf
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Tel. (0641) 877 32 80 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > ; < wurde Nachfolger von Jörg Wehrenfennig > | ||
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Beisitzerin (Jugend- u. Frauenbereich)
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Dick, Andrea Schieferstraße 2 35 435 Wettenberg / Krofdorf |
Tel. (0641) 83 858 |
| < bis Ende der Saison 2008 / 2009 im Vorstand > | ||
| Beisitzer
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Ahnert, Klaus Schaal 4 35 435 Wettenberg / Launsbach |
Tel.
(0641) 81 358
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| < bis Ende der Saison 2008 / 2009 im Vorstand > ; < wurde Nachfolger von Svenja Rüspeler > | ||
| Beisitzer
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Scheidt, Rainer Lärchenweg 9 35 586 Wetzlar / Hermannstein |
Tel. (06441) 963 496 |
| < bis Ende der Saison 2009 / 2010 im Vorstand > | ||
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den Wettenberg-Gemeinden Krofdorf-Gleiberg, Launsbach und Wißmar
besteht seit langem eine historisch gewachsene Kegelsport-Vereinsstruktur.
Bereits im Jahre 1905 wurde der erste Kegelverein gegründet. Noch heute
gibt es vier Vereine, die traditionell den Kegelsport ausschließlich auf
regionaler Ebene im Kegelsport Lahn-Buseckertal betreiben.
An dieser Struktur hat auch der politische Zusammenschluss zur Gemeinde Wettenberg in 1979 kaum etwas geändert. Allerdings haben sich in einigen Sportarten inzwischen vereinsübergreifende Kooperationen entwickelt, die jeweils die Bezeichnung Wettenberg in ihrem Vereinsnamen führen. So auch der Kegelsportverein Wettenberg, der am 12. Juni 1986 aus der Taufe gehoben wurde. Als jüngstes Glied des Wettenberger Kegelsports verfolgt der Verein das Ziel, die sportlichen Kräfte zu bündeln und in der Sektion Schere des Hessischen Kegel- und Bowlingverbandes zu konzentrieren, ohne damit in die gewachsenen Strukturen einzugreifen. Parallel dazu bestand die Notwendigkeit, auch die sportliche Infrastruktur zu optimieren. Bereits in 1990 konnte - finanziell unterstützt durch die politische Gemeinde Wettenberg - im Bürgerhaus Wißmar die neue Vier-Bahnen-Kegelsportanlage des Vereins vollendet werden. Im gleichen Jahr wurde der Klub KC`88 Wettenberg erstmals Meister der Hessen-Liga Herren. Auch in den folgenden Jahre konnten eine Reihe sportlicher Erfolge auf nationaler, Landes- und Bezirks-Ebene errungen werden. Seit 2004 ist auch das weibliche Element mit einer eigenen Mannschaft vertreten. Aktuell spielen 6 Mannschaften in den verschiedenen Ligen, und zwar eine Mannschaft in der Hessenliga Herren, eine Mannschaft in der Bezirksoberliga Süd/West Herren, zwei Mannschaften in der A-Liga Herren Bezirk Süd/West, eine Jugendmannschaft in der B-Liga Herren Bezirk Süd/West und die Mannschaft der Frauen in der Regionalliga Süd/West. Die Kegelsportvereine KSV Wettenberg, GH Großen-Linden und KSC Heuchelheim haben zum 01. Juli 2007 die sportliche Zusammenlegung ihrer Aktivitäten im hessischen Kegel- und Bowlingverband (HKBV) vollzogen. Hierzu wurden die drei jeweiligen Clubs auf die bisherige Jugend-Spielgemeinschaft Lahn-Buseckertal Gießen 2002 e.V. übertragen, die eigens hierzu in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Anfang Juni einstimmig ihren Namen in "Kegelverein Lahntal Giessen 2002 e.V." (kurz "KV Lahntal") änderte sowie entsprechende Satzungsänderungen vornahm.
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Satzung des KSV Wettenberg e.V. (Fassung vom 03. Mai 1996 ) |
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§ 1 ) Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen "Kegelsportverein Wettenberg e.V.". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wettenberg. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. |
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§ 2 ) Zweck des
Vereins und Gemeinnützigkeit
1. Der Verein folgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung 1977. 2. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Kegelsports unter seinen Mitgliedern, eine entsprechende Jugend- und Nachwuchsförderung sowie der Pflege und Erhaltung der entsprechenden Sportanlagen. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. 4. Zuwendungen an den Verein aus zweckgebunden Mitteln des Landessportbundes, des zuständigen Landesfachverbandes oder einer anderen Behörde dürfen nur für den vorgeschriebenen Zweck Verwendung finden. |
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§ 3 ) Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Vorliegende Satzung anerkennt. Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. 2. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung, durch Auflösung des Vereins, durch den Tod oder durch Ausschluss. 3. Die Austrittserklärung muss an den Vorstand gerichtet werden und wird zum Abschluss des Geschäftsjahres wirksam. 4. Ein wichtiger Ausschlussgrund liegt vor - bei Handlungen und Unterlassungen, die sich gegen den Verein, seine Zwecke und sein Ansehen richten, - bei wiederholten Verstößen gegen die Satzung, - bei Nichtbeachtung von Beschlüssen der Vereinsorgane, - bei Verzug des Vereinsbeitrages länger als ein Jahr. 5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jedes Anrecht auf das Vereinsvermögen. |
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§ 4 ) Rechte der
Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat das Rech, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Anträge zu stellen und an Wahlen und Abstimmungen durch Ausübung seines Stimmrechts mitzuwirken. Mitglieder sind ab 16 Jahren stimmberechtigt. 2. Eine Verfügung über das Vereinsvermögen ist nur durch Beschluss der Hauptversammlung möglich. 3. Die Rechte sind nicht übertragbar. |
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§ 5 ) Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat folgende Pflichten: 1. Einrichtung des Mitgliedsbeitrages. 2. Beachtung der Satzung sowie der Beschlüsse der Vereinsorgane. 3. Förderung der in der Sitzung niedergelegten Grundsätze des Vereins sowie die Teilnahme an den Veranstaltungen. |
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§ 6 ) Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrag richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins und wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. |
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§ 7 ) Organe des Vereins
Organe des Vereins sind: 1. Der Vorstand 2. Der Sportausschuss 3. Die Mitgliederversammlung |
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§ 8 ) Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem 1. Schriftführer d) dem 2. Schriftführer e) dem 1. Kassierer f) dem 2. Kassierer g) dem 1. Sportwart h) dem 2. Sportwart i) dem Pressewart j) den 3 Beisitzern, davon ein Frauenwart. 2. Die Wahl des Vorstandes erfolgt zweijährig im Wechsel innerhalb der Jahreshauptversammlung. 3. Die in Absatz 1 unter a, b, c, e und g Genannten bilden den geschäftsführenden Vorstand. 4. Sie vertreten gem. § 26 BGB den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. 5. Der 1. Vorsitzende hat die Geschäfte des Vereins zu besorgen, führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Versammlung durch, bestimmt Ort, Tag und Zeit der Sitzungen und Versammlungen, setzt die Tagesordnung fest und berichtet über seine Tätigkeit. 6. Der Schriftführer ist für den Schriftverkehr und eine ordnungsmäßige Protokollführung verantwortlich. Seine Protokolle sind von ihm zu unterzeichen und vom 1. Vorsitzenden gegenzuzeichnen. 7. Der Kassierer ist für die ordnungsmäßige Kassenführung verantwortlich und legt der Jahreshauptversammlung den Kassenbericht vor. 8. Der Vorstand kann bestimmte Aufgaben einem Ausschuss oder einzelnen Mitgliedern übertragen. 9. Alle Tätigkeiten des Vorstandes sind ehrenamtlich, und doch können bestimmte Auslagen vergütet werden. 10. Für alle Sitzungen, Versammlungen und Wahlen gilt die Geschäftsordnung. |
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§ 9 ) Der Sportausschuss
Der Sportausschuss besteht au dem 1. Sportwart, dem 2. Sportwart, dem Frauenwart und dem vom Vorstand je Spielrunde zu berufenen Mannschaftsführern. Sie sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Sport- und Trainingsbetriebes verantwortlich. |
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§ 10 ) Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist die ordnungsgemäß vom Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. 2. Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet alljährlich statt und soll im 1. Quartal einberufen werden. 3. Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Wettenberg. Auswärtige Mitglieder werden schriftlich eingeladen. Die Einladung muss spätestens eine Woche vorher erfolgen. |
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§ 11 ) Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Eine Außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn sie im Vorstand einberufen oder wenn sie von 1/10 der Mitglieder unter Angabe von Gründen beantragt wird. Die Außerordentliche Mitgliederversammlung ist spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen. |
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§ 12 ) Ehrenstatut
Der Verein verleiht für langjährige Vereinstreue, sportliche Aktivitäten und außergewöhnliche Verdienste um den Verein folgende Ehrungen und Auszeichnungen: 1. Ehrennadel in Silber: für 25-jährige Mitgliedschaft oder 20 jährige sportliche Aktivität oder 10 jährige aktive Tätigkeit im Vorstand. 2. Ehrennadel in Gold: für 40-jährige Mitgliedschaft oder 25 jährige sportliche Aktivität oder 20 jährige aktive Tätigkeit im Vorstand. 3. Ehremitgliedschaft mit gleichzeitiger Beitragsbefreiung: für 50-jährige Mitgliedschaft. |
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§ 13 ) Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr. |
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§ 14 ) Haftung
Die Haftung des Vereins richtet sich nach den Vorschriften des BGB. |
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§ 15 ) Geschäftsordnung
Für den Verein gelten sinngemäß die Geschäftsordnung des Deutschen Keglerbundes (DKB) und des Hessischen Keglerverbandes (HKV). |
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§ 16 ) Satzungsänderung
Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. |
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§ 17 ) Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. 2. Der Beschluss ist nur wirksam, wenn in der Versammlung die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und ihm 9/10 der stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. 3. Sinkt die Zahl der Mitglieder unter fünf, so gilt der Verein als aufgelöst. 4. Im Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Wettenberg, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports zu verwenden hat. |
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Die vorstehende Satzung wurde am 15. Dezember 1986 unter der Nr. 21 VR 1573 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gießen eingetragen; sie enthält alle von den Mitgliederversammlungen beschlossenen Änderungen, zuletzt vom 03. Mai 1996. Für sämtliche Satzungsänderungen liegen die entsprechenden Eintragungen im Vereinsregister vor. Für die Richtigkeit: Wettenberg, den 30. Mai 1996 Hans Münch (1. Vorsitzender) und Klaus Richter (1. Kassierer) |
| Montag | Jugend | von 17 Uhr bis 20 Uhr |
| Dienstag | Herren | von 17 Uhr bis 23 Uhr |
| Donnerstag | Herren + Damen | von 17 Uhr bis 21 Uhr |
| Die
Höhe des Mitgliedsbeitrag richtet sich nach den Bedürfnissen des
Vereins und wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(Auszug aus der Satzung des Vereins, § 6)
Für aktive Mitglieder ist ein Jahresbeitrag von 24 € angesetzt und für passive Mitglieder 18 €. Hinzu kommt für aktive Mitglieder ein sogenannter Trainingsbeitrag von 35 € für ein ganzes Jahr hinzu. Für Mitglieder die mehr als 50 km zurücklegen müssen, gibt es für die Trainingseinheiten eine festgesetzte Kilometer- pauschale. |
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Ich heiße Jörg Wehrenfennig (geb. Bachmann), vielen besser bekannt als Jo Cent. Wohnen tue ich, gemeinsam mit meiner Frau Anke und Hündin Ivi - Lotta (Terrier-Mischling), in einem Ortsteil der Universitätsstadt Gießen in Lützellinden.
Seit dem 10. Juni 1982, im zarten Alter von 12 Jahren, bin ich dem Kegelsport bereits verbunden. In meiner Jugendzeit spielte ich für GH Lollar (1982-87). Wechselte dann, bis zum bitteren Ende, zum Traditionsverein Alle Neun Gießen (1987-1998). Danach folgten 4 Jahre beim KSC Heuchelheim (1998-2002). In allen noch bestehenden Vereinen wo ich damals geworfen habe, bin ich auch heute noch passives Mitglied!
Seit der Saison 2002/2003 spiele ich nun für den KSV Wettenberg und hatte im Sportjahr 2005 / 2006 für 1 Jahr das Amt des Sportwartes übernommen. Aus beruflichen Gründen konnte ich jedoch das Amt nicht weiter ausführen und war für ein Jahr wieder als Beisitzer tätig. Seit Anfang Juni 2005 versuche ich, den Verein über das Internet näher zubringen. Im Mai 2007 habe ich die Nachfolge des Wettenberger Urgesteins Rudi Weller übernommen. Seit der JHV ( April 2008 ) bin ich wieder Sportwart .
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Persönliche Erfolge=
* 1. BOL-Einsatz am 16.09.2000 in Herborn für den KSC Heuchelheim;
* 1. Regionalliga-Einsatz am 13.09.2003 in Waldbrunn für den KSV Wettenberg;
* 1. Zweitliga-Einsatz am 22.10.2006 in Wattenscheid für den KSV Wettenberg
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* Bestleistung im 200er System am 12.08.2006 in Wettenberg mit 1.317 Lp = 350 (200/150) 317 (188/129) 330 (189/141) 320 (191/129). (Training Wettenberg)
* Bestleistung im 100er System am 18.04.2006 in Wettenberg mit 674 Lp= 198 / 152 / 192 / 132. (LBT-Runde).
* Bestleistung im 120er System
offiziell HEIMSPIEL am 08.12.2007 805 Lp = 210 (115/95) 205 (118/87) 191 (112/79) 199 (120/79) ( im Trikot vom KSV Wettenberg gegen SKC Waldbrunn ) ; DKB - Einsatz
GASTSPIEL am 28.10.2006 827 Lp = 222 (119/103) 212 (124/88) 196 (118/78) 197 (118/79) ( im Trikot vom KSV Wettenberg beim KSF Herborn ) ; DKB - Einsatz
und inoffiziell am 01.08.2006 (Training-Wettenberg) mit 856 Lp = 190 (112/78) 226 (121/105) 232 (116/116) 208 (112/96)
satz |